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KMID : 0986720130210010035
Korean Journal of Medicine and Law
2013 Volume.21 No. 1 p.35 ~ p.53
Beteiligungsprinzip als Grundprinzip des Gesundheitsmedizinischen Politikbildungsprozesses -Gesundheitsmedizinische Politik und Erganzung des Beteiligungsmittels im Grundgesetz uber Gesundheitsmedi
Kim Bong-Cheol

Abstract
Der Staat und die Gemeinde stellen die gesundheitsmedizinische Politik zusammenfassend und systematisch auf, um die Gesundheit und den Gesundheitsstand des Volkes zu schutzen und zu erhohen. Der endliche Zweck der staatlichen und gemeindlichen gesundheitsmedizinische Politik ist, dass durch den Schutz der Gesundheit und des Gesundheitstands die Menschenwurde und die Wohlfahrt des Volkes zu verwirklichen.
Die gesundheitsmedizinische Politik kann im Recht und in der Pflicht der gesundheitsmedizinischen Fachleute und des Volkes sowie in der Gesundheit der Einzelnen beeinflussen. Daher ist es erforderlich, die gesundheitsmedizinische Politik durch die Beteiligung der verschiedenen sozialen Krafte mehr systematisch und speziell aufgestellt werden muss. Das Grundgesetz uber Gesundheitsmedizin ist das Hauptgesetz im Gesundheitsrechtssystem und bildet die Mittelachse der gesundheitsmedizinische Politik. Das Gesetz verkorpert jedoch das Beteiligungssystem nicht.
Meistenteils ist die Beteiligungssystem am gesundheitsmedizinischen Politikbildungsprozess durch das Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt, und das Grundgesetz uber Gesundheitsmedizin regelt das Offentlichungssystem der gesundheitsmedizinischen Informationen einschrankt.
Auf diesem Grund beschaftigt der Beitrag sich zunachst mit der theoretischen Erorterung zum Beteiligung bezuglich der gesundheitsmedizinischen Politikbildungsprozess im Grundgesetz uber Gesundheitsmedizin. Danach zeigt dieser Beitrag sich die Grundrichtung, um die Ergazung des Beteiligungsmittels im gesundheitsmedizinischen Politikbildungsprozess vor.
KEYWORD
Grundgesetz uber Gesundheitsmedizin, gesundheitsmedizinische Politik, Beteiligung am gesundheitsmedizinischen Politikbildungsprozess, Verwaltungsverfahrensgesetz, Informationsfreiheitsgesetz
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